Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall gibt es folgende Voraussetzungen:
Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können, müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache (z.B. Zertifikat Deutsch B 1) und einen Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest vorlegen.
Zur Abgabe der Einbürgerungsunterlagen vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.
255.- Euro pro Person
51.- Euro pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Für die Erstberatung und die Entgegennahme des Einbürgerungsantrages sind die Städte und Gemeinden (mit mehr als 7.500 Einwohnern) zuständig. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft das Regierungspräsidium Darmstadt.
Aufgrund der verschiedenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Einbürgerungsbewerber sind unterschiedliche Urkunden und Unterlagen vorzulegen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mitteilen können, welchen Unterlagen Sie benötigen.